sind Individuelle Gesundheits-Leistungen, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen ( welche zunehmend nur eine Basisversorgung zahlen ) finanziert werden, somit also privat abgerechnet werden müssen.
Vorgegeben durch unsere Berufsordnung, müssen wir für einen Mindestsatz nach der Gebührenordnung für Ärzte für alle ärztlichen Leistungen erheben! Eine Abrechnung als Kassenleistung bzw. auf Krankenschein / Chipkarte ist nicht erlaubt.
Unsere Praxis bietet diverse Selbstzahlerleistungen ( auch IGeL-Leistungen genannt ) an, die jederzeit und für alle Interessenten zugänglich sind. Diese decken sich zum großen Teil mit den Spezialisierungen bzw. Schwerpunkten unserer Praxis.
Unsere IGeL-Leistungen
sind speziell abgestimmte medizinische Leistungen, die Dr. Klein für sehr sinnvoll und praktikabel hält, die jedoch nicht in den gesetzlichen Kassenkatalogen vorhanden sind.
Sie brauchen also für diese Untersuchungen / Therapien weder Ihre Chip-Karte noch einen Überweisungsschein. All diese Leistungen können auch Interessenten erhalten, die nicht regelmäßig in unserer Behandlung stehen, also auch wenn Sie von einem anderen Hausarzt betreut werden.
Sportmedizin- und Chirotherapie- Behandlungen
sind natürlich jederzeit auch mit Überweisung durch Ihren Hausarzt möglich.
Großer Beliebtheit erfreut sich neben der Sportmedizin und der Chirotherapie die Orthomolekulare Medizin , mit der wir in zunehmendem Maße arbeiten. Mit Schwerpunkt auf natürlichen, biologischen Therapien unter Einbeziehung einer optimalen, gesunden Ernährung erzielen wir in Zusammenarbeit mit der Ärztegesellschaft für Gesundheit und Prävention erstaunliche Erfolge.
Gleiches gilt für die Akupunktur oder die Einbeziehung naturheilkundlicher Methoden.
Private Ernährungsberatung
und auch die Raucherentwöhnung werden sehr gern und mit großem Erfolg genutzt.
Sowohl Ernährungsberatung als auch Raucherenwöhnung sind vom Grundsatz zwar eigentlich auch keine Kassenleistungen, aber Dr. Klein hat aufgrund seiner Weiterbildungen und Zusatzbezeichnungen durch die gesetzlichen Kassen eine spezielle Genehmigung erhalten.
Sie können also die Quittungen bzw. Belege über die absolvierten Termine aus unserer Praxis bei ihrer Kasse einreichen und erhalten den Großteil oder sogar Ihr ganzes Geld zurück!
Bitte schauen Sie doch einfach mal vorbei oder rufen uns bei Fragen oder Beratungswünschen an!
Tel.: 02734 / 2 00 27
Eine Übersicht unsere Igel finden Sie unter „und hier unsere IGel – Übersicht“